Rechtsanwaltskanzlei Steinbach

Verkehrsrecht

- Geschwindigkeitsüberschreitung: Nicht unbedingt Fahrverbot bei Augenblicksversagen -

Die Anordnung eines Regelfahrverbots (§ 4 BKatV) auf Grund einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt bei einem Augenblicksversagen nicht in Betracht. Hat ein Kraftfahrer ein Ortseingangsschild übersehen und musste sich ihm wegen der äußeren Umstände (zweispurig ausgebaute Straße mit Mittelleitplanken, keine Bebauung) nicht aufdrängen, dass er sich innerorts befand, ist die Annahme eines Augenblicksversagens nicht zu beanstanden. In diesem Fall kann das Fahrverbot entfallen (OLG Dresden, Ss (OWi) 249/05).

(weitere Entscheidungen im Verkehrsrecht)

Zivilrecht

- Vorbeugen ist besser als Klagen -

Ein paar Tips, wie man Forderungsausfälle vermeidet bzw. Forderungen richtig "aufbereitet"

1. Schnelligkeit zahlt sich aus: Der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung sollte die Rechnung beiliegen oder unmittelbar folgen.

2. Vorsicht ist abgebracht:Liefern Sie an Endverbraucher nur gegen Anzahlung oder Nachnahme. Nur bei guten Kunden oder Kleinstbeträgen sollten Sie von diesem Prinzip abweichen.

3. Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Bei häufigeren Lieferungen sollten Sie Ihre Kunden ermuntern, Ihnen eine Einzugsermächtigung auszustellen. Helfen Sie mit einem kleinem Präsent als Dankeschön nach.

4. Ein Köder wirkt Wunder: Oft wirkt ein bereits ausgefülltes Überweisungsformular Wunder und erleichtert die rasche Zahlung.

5. Locken Sie mit Nachlässen: Ködern Sie mit Nachlässen, statt großzügige Zahlungsziele einzuräumen. Weisen Sie den Skontobetrag nicht nur in Prozent, sondern auch in Euro und Cent aus.

6. Eigentumsvorbehalt bei Gewerbetreibenden: Gegenüber Firmenkunden sollten Sie einen verlängerten Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel vereinbaren. Kommt es hart auf hart, geht die - möglicherweise schon weiter verarbeitete - Ware nicht in die Insolvenzmasse ein. Es zahlt sich prinzipiell aus, Kontakt zu Ihren Geschäftskunden zu halten und die Beziehungen zu pflegen. Manche Zahlungsverzögerung könnten bereits durch einen freundlichen Anruf aus der Welt geschafft werden. Falls das versagt, zögern Sie nicht, sich an Ihren Anwalt zu wenden. Der Schuldner hat nämlich, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ist, die Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen!

(weiter Aktuelle Informationen unter Zivilrecht)

Strafrecht

- Körperverletzung: fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss -

Ein Hund stellt grundsätzlich eine Gefahrenquelle dar, weil er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im allgemeinen unberechenbar ist. Ein Hundehalter darf seinen Hund nur dann frei laufen lassen - unabhängig von einem etwa bestehenden Leinenzwang - wenn er diesen jederzeit kontrollieren und lenken kann. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt der Halter objektiv pflichtwidrig. (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.03.2006, Az: 2 Ns 209 Js 21912/05)

(weitere aktuelle Entscheidungen unter Strafrecht)